Anerkennungen und Zulassungen


Krankenkasse / EMR

Das EMR ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stelle, die ein Qualitätslabel für die Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementärmedizin vergibt.

Das EMR registriert komplementärmedizinisch tätige Therapeutinnen und Therapeuten, sofern diese die Registrierungsbedingungen des EMR erfüllen. Mit den Registrierungsbedingungen soll ein Beitrag zur Qualität der Aus- und Fortbildung der Therapeuten geleistet werden. Eine grössere Zahl von Versicherern stellt Heute bei der Vergütung komplementärmedizinischer Leistungen in der Zusatzversicherung auf die EMR-Registrierung ab.

Unsere Ausbildung zum Naturheilpraktiker erfüllt mit insgesamt 1802 Stunden Frontalunterricht die Anforderungen des EMR vollumfänglich. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet: www.emr.ch

 

Kantone

Die Bestimmungen zur Berufsausübung als Heilpraktiker sind in der Schweiz auf kantonaler Ebene geregelt und werden verschiedenartig bewertet.

Es gibt Kantone, welche den Naturheilpraktiker nach einem Bewilligungsgesuch anerkennen, andere führen kantonale Prüfungen durch, einige Kantone dulden oder versagen die Tätigkeit in heilender Absicht.

Wir empfehlen, sich im entsprechenden Kanton über die geltenden Bestimmungen zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auch hier.